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Garantiebedingungen

Garantiebedingungen

B2B Garantiebedingungen Kenter GmbH / PrimePartner Netzwerk

Die  von  PrimePartner  /  Kenter  vertriebenen  Produkte  sind  ausschließlich  Markenprodukte  von  Qualität.  Wir  haben  den Anspruch, gute Produkte zu fairen Preisen zu vertreiben. Um unseren Qualitätsanspruch zu untermauern, haben wir bei einigen Produkten  die  freiwillige  Garantieleistung  erheblich  erweitert.  Mit  unserer  Garantieregelung  wollen  wir  als  fairer  Partner unserer Kunden verstanden werden.

1.  Alle  Produkte  des  PrimePartner  Netzwerks  entsprechen  der  CE  Normierung.  In  vielen  Fällen  wird  sogar  nach  den höchstmöglichen CE Normen zertifiziert.

2.  Auf  alle  Neumaschinen  gewähren  wir  eine  über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine Garantieleistung  von  generell  bis  zu  2  Jahren  oder  maximal  1000 Betriebsstunden  (je  nachdem  was  zuerst  erreicht  wird),  auch  für  schweren  gewerblichen  Gebrauch.  Die  berechtigte Gewährleistung  beinhaltet  eine  kostenlose  Instandsetzung,  Ersatzteile,  Fahrtkosten  und  Arbeitszeit.  Ausgeschlossen davon sind Verschleißteile wie z.B. Sauggummis, Saugmotore, Batterien etc.

2a: Batterien werden nach der Herstellergewährleistung abgewickelt. In der Regel gibt der Hersteller eine garantierte Zyklenzahl an. Die Abrechung der Batteriegewährleistung erfolgt nach der Pro-Rata Regelung (siehe Punkt 5i)

3. Unseren LC5 Kunden bieten wir über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, folgende Garantieregelung an:

a.  60 Monate pro Rata auf Tanks und Rahmen.

Die  Verwendung  von  chlor-  und  säurehaltigen  Reinigern, beziehungsweise in stark chlor oder salzhaltiger Umgebungsluft gehört  nicht  zum  üblichen  Gebrauch.   
Daraus resultierende  Schäden  sind  von  der  Gewährleistung  und  Garantie  ausgeschlossen.  Für chlorhaltige Umgebungen  ist  der  Einsatz  der  spezieller Versionen in Edelstahl oder Zamak vorgesehen,  bei diesen bleibt die 1 Jährige Gewährleistung auch unter diesen Umständen bestehen. Informieren Sie sich bei unseren Fachberatern!

b. 36 Monate pro Rata auf Batterien, Elektronikkarten, Antriebs- und Bürstmotoren und Bürstgetriebe.


LC5 ist unser kostenloses Programm die Maschinenausfallraten und in Konsequenz die Lebenszykluskosten nachhaltig und  nachprüfbar  zu  senken.  Sie  sind  LC5  Kunde,  sobald  Sie unsere  LC5  Vereinbarung  unterschrieben  und  die  darin beschriebenen Elemente in Ihrem QM Audit verankert haben, und bei Bedarf über die ISO oder uns auditieren lassen.

4.  Auf Gebrauchtmaschinen gewähren wir 6 Monate Garantie. Aufpreis  pflichtige  Garantieverlängerungspakete  zur Verlängerung  der  Garantiezeit  auf  12  oder  18  Monate sind erhältlich. Fragen Sie in unserem Gebrauchtmaschinenzentrum nach.

5.  Allgemeine Bedingungen für die Gewährleistung/Garantie

a.  Ausgenommen von der Gewährleistung / Garantie sind Schäden die durch Unfall, unsachgemäßen Transport, Fehlbedienung und mangelnde Pflege entstanden sind. Bitte informieren sie sich über unser LC5 Programm, um diese Fälle in der Praxis zu vermeiden.

b. Defekte an den Maschinen müssen zur Vermeidung von Folgeschäden sofort behoben werden.

c.  Reparaturen dürfen nur von autorisierten Fachwerkstätten vorgenommen werden. Autorisiert sind: Kenter und alle Betriebe des PrimePartner Netzwerks.

d.  Die  Gewährleistung/Garantie  gilt  nur,  solange Originalersatzteile  eingebaut  werden.  Kenter  und  das PrimePartner Netzwerk garantieren die Verwendung von Original Ersatzteilen.
 

e.  Batterien  müssen  von  Kenter  oder  einer  autorisierten Fachwerkstatt  (PrimePartner)  montiert  werden, um sicherzustellen,  dass  passende  Batterien  sachgerecht  in  die  Tank-  Rahmenkonstruktion  eingebaut werden. Ladegeräte müssen autorisiert sein, bei Zwischenladungen erlischt die Garantie.

f.  Die  Maschinen  werden  1x  im  Jahr  von  einem  autorisierten  Betrieb  gewartet.  Das  PrimePartner Netzwerk bietet jährliche technische Wartungen zu Sonderpreisen an. Die Wartung gewährleistet, dass Ihre Geräte in einwandfreiem Zustand sind. Im Zuge der Wartung können auch alle gesetzlichen Überprüfungen der Geräte durchgeführt werden. Auch für diese Prüfungen bieten wir faire Preise an.

g.  Hochdruckreiniger dürfen bei der Maschinenreinigung nur zur Reinigung der Tanks verwendet werden.


h.  Der Betrieb und die Wartung der Maschinen müssen der Betriebsanleitung entsprechen.


i.  Erklärung der pro-Rata-Regelung: Die pro-Rata-Regelung stellt eine faire Abwicklung von Garantiefällen in den Vordergrund, bei der die genutzte Zeit berücksichtigt wird. In den ersten 12 Monaten wird grundsätzlich voll abgerechnet, defekte Teile werden vollständig kostenlos ersetzt. In der Folgezeit (verbleibende 12 Monate) wird  pro  Rata,  also  abzüglich  der Nutzungsdauer,  abgerechnet.  Ausgenommen  von  dieser Regelung  sind Batterien, bei diesen wird bereits ab dem Kaufdatum pro Rata abgerechnet.


j.  Der Garantieanspruch beginnt mit dem Kaufdatum.

Update 22.06.2016

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